
hier extra groß
geschrieben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden bzw. der Kundin bzw. den Kunden (im folgenden allgemein „Auftraggeber“ genannt, es sind jedoch immer alle Geschlechter gemeint) und charlotte redet (im folgenden auch „Auftragnehmerin“ oder "Rednerin" genannt) ist die Ausarbeitung einer freien Trauerzeremonie samt entsprechender Rede und deren Durchführung. Zur Erreichung dieses Ziels schließen beide Parteien einen Dienstvertrag. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Sie sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen den Vertragsparteien ausschließen.
1. Angebot und Vertragsabschluss
Aufgrund der besonderen Natur der Dienstleistung erfolgt das Angebot in der Regel mündlich im Rahmen einer telefonischen Anfrage seitens des Auftraggebers. Darüber hinaus sind sämtliche Konditionen transparent und öffentlich auf der Website von charlotte redet einsehbar. Eine rechtsgültige Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und charlotte redet kommt nach dem telefonischen Erstkontakt mit der Übersendung einer formlosen Termin-/Auftragsbestätigung an den Auftraggeber zustande. Anpassungen des Vertrags können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden, bedürfen aber der Schriftform.
2. Leistungen
Zum Leistungsumfang bei einer Trauerfeier gehören:
Die Zurverfügungstellung des Redemanuskripts im Vorfeld der Trauerfeier ist ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten und auch nicht vorgesehen. Das Aufbereiten der Musik durch die Rednerin und das Abspielen mit ihrer eigenen Technik ist nach Absprache möglich, und erfolgt in der Regel ohne Berechnung. Von einer GEMA-Anmeldung der verwendeten Musikstücke stellt der Auftraggeber charlotte redet ausdrücklich frei.
Daneben werden folgende kostenpflichtige Zusatzleistungen angeboten:
Sowohl die Rede zum Anhören als auch der Song zur Rede sind nur in Verbindung mit einer durch charlotte redet gehaltenen Trauerfeier buchbar.
Die Auftragnehmerin setzt die persönlichen Wünsche des Auftraggebers nach bestem Wissen und Gewissen um. Für sämtliche gebuchten Leistungen gilt jedoch die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Umsetzung und Durchführung bietet keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge oder Nicht-Zahlung.
3. Gewährleistung
Der Auftraggeber hat Anspruch auf einen detaillierten Ablaufplan für die Zeremonie sowie eine ausführlich formulierte, die vorgegebenen Inhalte des Auftraggebers transportierende Rede, die als Grundlage der Zeremonie dient.
Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. Der Auftraggeber erkennt an, dass zwischen dem gesprochenen und dem schriftlichen Wort Abweichungen bestehen können, dies ist Teil der künstlerischen Freiheit der Auftragnehmerin.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind ebenfalls ausgeschlossen.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alles erdenklich Mögliche zu unternehmen, dass die Zeremonie samt Rede zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann. Für eine nicht schuldhafte Verspätung der Auftragnehmerin wegen höherer Gewalt, beispielsweise durch eine Autopanne, einen Autounfall, Verkehrsstaus oder widrige Witterungsverhältnisse (Starkregen, Schnee oder ähnliches) ist die Auftragnehmerin jedoch in keiner Weise haftbar zu machen.
4. Honorar und weitere Kosten
Sobald der Auftraggeber den Auftrag an charlotte redet erteilt, beginnt der Honoraranspruch. Alle Vergütungen verstehen sich inklusive der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Fahrtkosten im Zusammenhang mit den Vorgesprächen oder der Anreise zum Ort der Zeremonie werden nach den aktuell gültigen Fahrtkostenpauschalen von charlotte redet abgerechnet. Einzelheiten hierzu sind unter diesem Link öffentlich einsehbar. In Einzelfällen kann eine separate Abrechnung vereinbart werden. Hierfür werden dann € 0,45 pro gefahrenen Kilometer berechnet.
Besondere Aufwendungen und Übernachtungskosten sowie Kosten für Sonderfahrten mit Zug, Flugzeug, Bahn, Fähre etc. werden dem Auftraggeber gegen Nachweis zu 100% in Rechnung gestellt.
Der Anspruch auf Vergütung sämtlicher Kosten und Reisekosten entfällt auch dann nicht, wenn die Zeremonie nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Auftragnehmerin die Gründe für den Ausfall der Veranstaltung nicht zu verantworten hat.
Die Kosten bzw. Honorare für weitere Dienstleister fallen unabhängig an und sind vom Auftraggeber an diese direkt zu entrichten (z.B. Honorar für Bestatter, Live-Musiker, Trauerhallenmiete, u.a.). Weitere veranstaltungsbedingte Kosten, wie z.B. GEMA-Gebühren, übernimmt ebenfalls der Auftraggeber, sofern keine anderweitige Abdeckung (in der Regel über den Bestatter) besteht.
5. Rechnungstellung und Zahlungsfristen
Die Rechnungstellung erfolgt nach der Trauerfeier
Die Höhe des Honorars ist für den Auftraggeber dieselbe, unabhängig davon, ob die Beauftragung direkt an charlotte redet oder über das Bestattungshaus erfolgt ist.
6. Rücktritt oder Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per Post oder eMail). Ein Rücktritt ist nur binnen zwei Wochen ab der schriftlichen Auftragsbestätigung (siehe Punkt 1.) möglich. Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber werden Ausfallkosten fällig, auf Basis der bis dahin angefallenen Arbeitsstunden. Basis der Berechnung ist ein Stundensatz von € 50,00 zzgl. MWSt.
Abgesehen von der Möglichkeit zum Rücktritt kann der Auftraggeber den Auftrag jederzeit stornieren, allerdings nur unter Anerkennung der Verpflichtung zur Zahlung folgender Stornokosten:
Zusätzlich zur Erhebung der vorgenannten Stornosätze hat die Auftragnehmerin das Recht, für eventuelle bis dahin entstandene zusätzliche Aufwendungen und Kosten Ersatz zu verlangen.
7. Kündigung durch die Auftragnehmerin
In folgenden Fällen behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen:
Der Anspruch auf die Honorarzahlung bzw. ein Ausfallhonorar entfällt trotz Kündigung der Auftragnehmerin nicht. Hinsichtlich der Höhe des Ausfallhonorars greifen die Stornokostenregelungen wie unter Punkt 6. beschrieben.
Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jeder Zeit möglich. In diesem Fall wird eine einvernehmliche, individuelle finanzielle Regelung getroffen.
8. Vertragslaufzeit
Der Vertrag kommt mit der Übersendung der Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Der Vertrag endet mit der Begleichung sämtlicher Rechnungen.
9. Nichterbringung der Leistung
Kann die Auftragnehmerin die vertraglich vereinbarten Leistungen aus wichtigem Grund nicht erfüllen (z.B. schwere Krankheit, familiärer Todesfall, höhere Gewalt, Unfall etc.), entfallen die Ansprüche aus dem Vertrag. Die Auftragnehmerin wird versuchen, geeigneten Ersatz zu finden, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Auftraggeber ist jedoch nicht zu dazu verpflichtet, diesen Ersatz anzunehmen.
10. Besondere Bestimmungen
Ton- und Bildmitschnitte der Zeremonie dürfen vom Auftraggeber bzw. dessen Vertretern (Bestatter, Mediaagentur, ...) ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung oder Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von charlotte redet strikt untersagt.
11. Mängel und Haftung
Beanstandungen sind der Auftragnehmerin unverzüglich anzuzeigen, sobald hiervon Kenntnis erlangt wurde. Auf die künstlerische Freiheit der Auftragnehmerin wie unter Punkt 2. beschrieben wird ausdrücklich hingewiesen.
Für Beiträge anderer Personen oder Dienstleister während der Zeremonie übernimmt charlotte redet keine Verantwortung und keine Haftung. Für eventuell vermittelte Fremdleistungen ist eine Haftung durch charlotte redet ebenfalls ausgeschlossen. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind diesen direkt gegenüber geltend zu machen.
charlotte redet haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für charlotte redet und sämtliche Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.
12. Urheberrecht
Die Freie Rednerin Charlotte Kosicki (unter dem Auftritt 'charlotte redet') ist Urheberin aller von ihr geschriebenen Texte. Sollte der Auftraggeber diese Werke oder Teile davon außerhalb seines privaten Umfelds öffentlich weiterverwenden, so ist auf charlotteredet.de als Urheber zu verweisen. Eine zeitliche Begrenzung besteht diesbezüglich nicht. Eine Verwendung der Texte durch Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Seiten der Urheberin ist strikt untersagt.
Von charlotte redet selbst erstellte Audioaufnahmen und Songs zur Rede, die vom Auftraggeber gebucht und bezahlt wurden, fallen ebenfalls unter die vorstehende Klausel. Das von charlotte redet erstellte Audiomaterial ist grundsätzlich GEMA-frei.
Die Webseite www.charlotteredet.de und ihre sämtlichen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, in digitalen oder gedruckten Medien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt. Analog gilt dies für die von charlotte redet auf sozialen Medien geteilten Inhalte.
13. Datenschutz
Alle Kontakt- und Personenstandsdaten, die nicht zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, werden von charlotte redet unter strikter Beachtung der aktuellen datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt. Allerdings kann es für die Erstellung einer Trauerrede und das umfassende Verständnis der verstorbenen Person notwendig sein, dass der Rednerin Lebensumstände und Einzelheiten mitgeteilt werden, die nicht für die Ohren der Trauergemeinde bestimmt sind. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, diese Informationen gegenüber charlotte redet als solche kenntlich zu machen. In den vertraulichen Gesprächsnotizen werden diese dann entsprechend gekennzeichnet.
Der Auftraggeber überträgt charlotte redet die Nutzungsrechte an sämtlichen Texten kostenfrei und zeitlich unbegrenzt. Texte und überlassene Inhalte dürfen zur Eigenwerbung in gedruckten und digitalen Medien genutzt werden, allerdings nur in anonymisierter Form.
Der Auftraggeber stellt charlotte redet von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf Urheberrechts-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen beruhen. Bei inhaltlichen Fehlern der für die Veröffentlichung überlassenen Informationen sowie bei Verstoß gegen gesetzliche Verbote ist charlotte redet ebenfalls von Ansprüchen Dritter befreit.
14. Geltendes Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird der Sitz von charlotte redet (Erligheim, Landkreis Ludwigsburg) festgelegt. Ergänzend zum Vertrag und den AGB gelten - sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart - die Bestimmungen des BGB.
15. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestandteile hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem Sinn und wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen.
charlotte redet
Freie Rednerin (IHK)
Charlotte Kosicki
Friedhofstraße 15
74391 Erligheim
Stand: 01. Februar 2026
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