Freie Rednerin Handshake

Damit wir vertrauensvoll zusammenarbeiten können, wird das 'Kleingedruckte'

hier extra groß

geschrieben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



Ziel der Zusammenarbeit zwischen dem Kunden bzw. der Kundin bzw. den Kunden (im folgenden allgemein „Auftraggeber“ genannt, es sind jedoch immer alle Geschlechter gemeint) und charlotte redet (im folgenden auch „Auftragnehmerin“ genannt) ist die Ausarbeitung einer freien Zeremonie samt entsprechender Rede (Trauerfeier, Freie Trauung, Kinderwillkommensfest) und deren Durchführung. Zur Erreichung dieses Ziels stehen beide Parteien in einem ganz besonderen gegenseitigen Vertrauensverhältnis. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) dienen dem Schutz beider Vertragspartner. Sie sollen Missverständnisse und Unklarheiten zwischen den Vertragsparteien ausschließen.



1. Angebot und Vertragsabschluss

Alle Angebote von charlotte redet sind freibleibend und unverbindlich. Auf die Anfrage zur Ausarbeitung einer freien Zeremonie samt Rede erstellt charlotte redet ein Angebot in schriftlicher Form – üblicherweise per eMail. Eine formlose schriftliche Genehmigung des Angebots (z.B. ebenfalls per eMail bzw. durch die Gegenzeichnung der Vertragsunterlagen) durch den Auftraggeber ist zwingend erforderlich. Eine rechtsgültige Vertragsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und charlotte redet kommt allerdings erst mit der Übersendung einer formlosen Auftragsbestätigung an den Auftraggeber zustande. Anpassungen des Vertrags können jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen werden, bedürfen aber der Schriftform.



2. Leistungen


Ein erstes, kurzes Kennenlerngespräch (auf Wunsch auch per Telefon oder Videochat) ist grundsätzlich kostenlos. Als intensive Vorgespräche zur Ausarbeitung der freien Zeremonie incl. Rede sind in den Leistungen enthalten:

  • für eine Trauerfeier ein ausführlicher Termin
  • für ein Kinderwillkommensfest ein ausführlicher Termin
  • für eine freie Trauung zwei ausführliche Termine (kostenfreies Erstgespräch vor Beauftragung, Zweitgespräch ca. drei Monate vor dem Hochzeitstermin)


Die Orte und Termine für die Vorgespräche werden zuvor schriftlich vereinbart (z.B. per eMail). Die freie Zeremonie wird zum vereinbarten Termin (Uhrzeit, Tag) und am vereinbarten Ort durchgeführt.


Die Auftragnehmerin setzt die persönlichen Wünsche des Auftraggebers, die im Vorfeld schriftlich festgehalten wurden, nach bestem Wissen und Gewissen um. Für die Durchführung der Zeremonie gilt jedoch die künstlerische Freiheit, d.h. die Art der Durchführung sowie Abweichungen vom Manuskript bilden keinen Grund für eine nachträgliche Mängelrüge.


Es werden ausschließlich Leistungen von charlotte redet an den Auftraggeber erbracht, die zuvor schriftlich vereinbart wurden. Alle Leistungen, die nicht im Angebot aufgeführt werden, sind Zusatzleistungen. Etwaige Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden. Erweiterungen und Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Auftragsbestätigung.


Für Beiträge anderer Personen während der Zeremonie übernimmt charlotte redet keine Verantwortung und keine Haftung.



3. Gewährleistung


Der Auftraggeber hat Anspruch auf einen detaillierten Ablaufplan für die Zeremonie sowie eine ausführlich formulierte, die vorgegebenen Inhalte des Auftraggebers transportierende Rede, die als Grundlage der Zeremonie dient. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben. Die Rede wird mündlich gehalten und im Anschluss dem Auftraggeber per eMail schriftlich übermittelt. Der Auftraggeber erkennt an, dass zwischen dem gesprochenen und dem schriftlichen Wort Abweichungen bestehen können, dies ist Teil der künstlerischen Freiheit der Auftragnehmerin.


Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, sind ebenfalls ausgeschlossen.


Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alles erdenklich Mögliche zu unternehmen, dass die Zeremonie samt Rede zum vereinbarten Zeitpunkt stattfinden kann. Für eine nicht schuldhafte Verspätung der Auftragnehmerin wegen höherer Gewalt, beispielsweise durch eine Autopanne, einen Autounfall, Verkehrsstaus oder widrige Witterungsverhältnisse (Starkregen, Schnee oder ähnliches) ist die Auftragnehmerin jedoch in keiner Weise haftbar zu machen.



4. Honorar und weitere Kosten


Sobald der Auftraggeber den Auftrag an charlotte redet erteilt, beginnt der Honoraranspruch. Alle Vergütungen verstehen sich inklusive der aktuell geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.


Fahrtkosten im Zusammenhang mit den Vorgesprächen oder der Anreise zum Ort der Zeremonie werden nach den aktuell gültigen Fahrtkostenpauschalen von charlotte redet abgerechnet. Einzelheiten hierzu sind unter diesem Link öffentlich einsehbar. In Einzelfällen kann eine separate Abrechnung vereinbart werden. Hierfür werden dann € 0,45 pro gefahrenen Kilometer berechnet.


Besondere Aufwendungen und Übernachtungskosten sowie Kosten für Sonderfahrten mit Zug, Flugzeug, Bahn, Fähre etc. werden dem Auftraggeber gegen Nachweis zu 100% in Rechnung gestellt.


Der Anspruch auf Vergütung sämtlicher Kosten und Reisekosten entfällt auch dann nicht, wenn die Zeremonie nicht fristgerecht oder gar nicht stattfindet. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Auftragnehmerin die Gründe für den Ausfall der Veranstaltung nicht zu verantworten hat.


Die Kosten bzw. Honorare für weitere Dienstleister fallen unabhängig an und sind vom Auftraggeber an diese direkt zu entrichten (z.B. Honorar für Live-Musiker, Raummiete, u.a.). Weitere veranstaltungsbedingte Kosten, wie z.B. GEMA-Gebühren, übernimmt ebenfalls der Auftraggeber, sofern keine anderweitige Abdeckung besteht.



5. Rechnungstellung und Zahlungsfristen


Bei Trauerfeiern erfolgt die Rechnungstellung je nach Art der Beauftragung nach der Trauerfeier

  • entweder direkt über charlotte redet mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen,
  • oder aber im Rahmen der Gesamtrechnung des Bestattungshauses, welches dann intern mit charlotte redet abrechnet

Die Höhe des Honorars ist für den Auftraggeber dieselbe, unabhängig davon, ob die Beauftragung direkt an charlotte redet oder über das Bestattungshaus erfolgt ist.


Bei Kinderwillkommensfesten erhält der Auftraggeber nach der Zeremonie eine Gesamtrechnung, die innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig ist.


Bei Freien Trauungen erhält der Auftraggeber eine Rechnung über 30% der Angebotssumme nach dem ersten Vorgespräch (nur sofern eine Beauftragung nach dem Erstgespräch erfolgt). Gegenstand der Rechnung sind eine Anzahlung sowie eine Reservierungsgebühr für den besprochenen Trauungstermin. Die Schlussrechnung geht dem Auftraggeber unmittelbar nach der Zeremonie zu. Auch hier gilt jeweils eine Zahlungsfrist von 10 Tagen.


Generell gilt: Auslagen für besondere Aufwendungen, wie unter Punkt 4. beschrieben, werden dem Auftraggeber zu 100% unmittelbar nach deren Entstehung gegen Nachweis in Rechnung gestellt.



6. Rücktritt oder Stornierung durch den Auftraggeber


Der Auftraggeber kann von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form zu erfolgen (per Post oder eMail). Ein Rücktritt ist nur binnen 14 Tagen ab der schriftlichen Auftragserteilung (siehe Punkt 1.) möglich. Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber werden Ausfallkosten in Höhe von 10% des Auftragswerts fällig.


Abgesehen von der Möglichkeit zum Rücktritt kann der Auftraggeber den Auftrag jederzeit stornieren, allerdings nur unter Anerkennung der Verpflichtung zur Zahlung folgender Stornokosten:


Stornokosten bei Trauerfeiern

  • 50% des Auftragswerts bei Absage nach erfolgtem Vorgespräch
  • 90% des Auftragswerts bei Absage bis 24 Stunden vor dem Termin der Trauerfeier
  • 100% des Auftragswerts bei einer späteren Absage; in diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf die digitale Übermittlung des fertigen Redemanuskripts


Stornokosten bei Kinderwillkommensfesten

  • 50% des Auftragswerts nach erfolgtem Vorgespräch
  • 75% des Auftragswerts bei Absage bis 30 Tage vor dem Termin der Zeremonie
  • 90% des Auftragswerts bei Absage bis 24 Stunden vor dem Termin des KiWi
  • 100% des Auftragswerts bei einer späteren Absage; in diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf die digitale Übermittlung des fertigen Redemanuskripts


Stornokosten bei Freien Trauungen

  • 30% des Auftragswerts bei einem Stornozeitpunkt nach erfolgter Beauftragung zzgl. 14 Tage bis maximal 6 Wochen vor dem vereinbarten Hochzeitstermin
  • 50% des Auftragswerts nach dem Zweitgespräch und/oder bei einem Stornozeitpunkt ab maximal 6 Wochen vor dem vereinbarten Hochzeitstermin
  • 80% bei einem Stornozeitpunkt ab 14 Tagen vor dem vereinbarten Hochzeitstermin. In diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf eine fertige Ausarbeitung der Hochzeitsrede per eMail, unabhängig davon, ob diese zum Zeitpunkt der Stornierung bereits geschrieben war oder nicht.


Zusätzlich zur Erhebung der vorgenannten Stornosätze hat die Auftragnehmerin das Recht, für eventuelle bis dahin entstandene zusätzliche Aufwendungen und Kosten Ersatz zu verlangen.



7. Kündigung


In folgenden Fällen behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen:


  • bei Nichtzahlung bzw. nicht fristgerechter Zahlung jedweder Rechnungen
  • bei seitens des Auftraggebers gewünschten Zeremonie-Inhalten mit anstößigem, gefährlichem oder verbotenem Charakter, die sich erst nach Vertragsschluss herausstellen


Der Anspruch auf die Honorarzahlung bzw. ein Ausfallhonorar entfällt trotz Kündigung der Auftragnehmerin nicht. Hinsichtlich der Höhe des Ausfallhonorars greifen die Stornokostenregelungen wie unter Punkt 6. beschrieben.


Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jeder Zeit möglich. In diesem Fall wird eine einvernehmliche, individuelle finanzielle Regelung getroffen.



8. Vertragslaufzeit


Der Vertrag kommt mit der Beauftragung (d.h. der formlosen schriftlichen Annahme des Angebots) durch den Auftraggeber und der Übersendung der Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Der Vertrag endet mit Erbringung der letzten Leistungen bzw. der Begleichung aller Rechnungen.



9. Nichterbringung der Leistung


Kann die Auftragnehmerin die vertraglich vereinbarten Leistungen aus wichtigem Grund nicht erfüllen (z.B. familiärer Todesfall, höhere Gewalt, Unfall etc.), entfallen die Ansprüche aus dem Vertrag. Die Auftragnehmerin wird versuchen, geeigneten Ersatz zu finden, allerdings ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Der Auftraggeber ist jedoch nicht zu dazu verpflichtet, diesen Ersatz anzunehmen. Bereits angefangene Redeentwürfe (in der Regel Stichpunkte) bleiben für den Auftraggeber kostenfrei und werden ihm zur Verfügung gestellt. Bereits gezahltes Honorar wird unverzüglich zurückerstattet.



10. Besondere Bedingungen für Freie Trauungen


Sofern nicht anders vereinbart, finden die Vorgespräche in der Wohnung der Auftragnehmerin statt. Für die Trauung gelten in jedem Falle die Haus- und Brandschutzverordnungen des jeweiligen Ortes der freien Trauungszeremonie.

Der Auftraggeber sichert der Auftragnehmerin zu, dass die Trauungszeremonie pünktlich am vereinbarten Datum zu der vereinbarten Uhrzeit stattfindet. Sollte bei Vertragsabschluss noch keine Uhrzeit benannt werden können, trägt der Auftraggeber dafür Sorge, der Auftragnehmerin dies so schnell wie möglich schriftlich in geeigneter Form mitzuteilen, spätestens jedoch sechs Monate vor dem Datum der Trauung.


Der Auftraggeber trägt Sorge dafür, das der Auftragnehmerin ein angemessener, frei von ihr zu bestimmender Platz am Ort der Trauungszeremonie zur Verfügung gestellt wird und stellt sicher, dass die Auftragnehmerin während der Zeremonie vor Regen und direkter Sonneneinstrahlung geschützt ist.

Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die seitens der Auftragnehmerin mitgebrachte und im Honorar beinhaltete Audio-Technik für eine Beschallung bis zu 80 Personen geeignet ist. Ist aufgrund einer höheren Gästezahl weitere Technik nötig, mietet die Auftragnehmerin diese selbst an und reicht die Kosten dafür 1:1 an den Auftragnehmer weiter.

Von der Auftragnehmerin mitgebrachte Technik muss von Seiten des Auftraggebers vor Witterungseinflüssen geschützt werden (Spritzwasser, Regen, Staub, direkte Sonneneinstrahlung etc.). Die Umgebungstemperatur muss zwischen 10°C und 35°C liegen. – Liegen diese Randbedingungen nicht vor, kann die Auftragnehmerin die Durchführung der Zeremonie verweigern bzw. kann ein reibungsloser Ablauf nicht gewährleistet werden.


Bei schwierigen Anliefer- und Aufbaubedingungen (kein Aufzug, unebenes Gelände etc.) hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmerin eine entsprechende Hilfe an die Seite gestellt wird, so dass die Erfüllung des Vertrages garantiert werden kann.


Bei unzureichenden Aufbau- und Betriebsbedingungen kann die Auftragnehmerin den Auftritt verweigern. Eine Rückerstattung des Honorars steht dem Auftraggeber in diesem Falle nicht zu. Für jegliche Sach- und Personenschäden, die durch unzureichende Aufbau- und Betriebsbedingungen entstehen, haftet der Auftraggeber.


Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Auftragnehmerin Fotos der Hochzeit zur Eigenwerbung auf ihren digitalen Kanälen (Website, Instagram, Facebook) veröffentlichen darf. Sind Gesichter auf den Bildern klar zu erkennen, erfolgt eine Veröffentlichung nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der beteiligten Personen. Die Grundsätze der DSGVO müssen von charlotte redet eingehalten werden.


Ton- und Bildmitschnitte der Zeremonie dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung oder Veröffentlichung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von charlotte redet strikt untersagt. Die Auftragnehmerin behält sich vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.



11. Mängel


Mängel und Beanstandungen sind der Auftragnehmerin unverzüglich anzuzeigen, sobald hiervon Kenntnis erlangt wurde. Auf die künstlerische Freiheit der Auftragnehmerin wie unter Punkt 2. beschrieben wird ausdrücklich hingewiesen.



12. Haftung


Äußert die Auftragnehmerin zur Realisierung eines Vorhabens Bedenken und werden diese von ihr schriftlich festgehalten (z.B. per eMail), so haftet sie nicht für Schäden, die daraus entstehen.

Für Beiträge anderer Personen oder Dienstleister während der Zeremonie übernimmt charlotte redet keine Verantwortung und keine Haftung. Für eventuell vermittelte Fremdleistungen ist eine Haftung durch charlotte redet ebenfalls ausgeschlossen. Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten sind diesen direkt gegenüber geltend zu machen.


Sollten im Rahmen der Zeremonie Mietgegenstände durch charlotte redet genutzt werden, so sind diese mit der üblichen Sorgfalt zu behandeln. Hat der Auftraggeber oder ein Dritter schuldhaft einen Schaden an einem Mietgegenstand verursacht, so haftet er dafür.

charlotte redet haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für charlotte redet und sämtliche Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen.


Entgegen den Regelungen in § 195 BGB verjähren gegenseitige Schadenersatzansprüche aus vertraglichen Beziehungen mit charlotte redet bereits nach einem Jahr. Diese Frist setzt dabei zum Ende des Jahres ein, in dem es zum Schadensereignis kam und der Geschädigte Kenntnis von Schaden sowie Schädiger erhalten hat.



13. Urheberrecht


Die Webseite www.charlotteredet.de und ihre sämtlichen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, in digitalen oder gedruckten Medien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt. Analog gilt dies für die von charlotte redet auf Facebook und Instagram geteilten Inhalte.


Die Freie Rednerin Charlotte Kosicki (unter dem Auftritt 'charlotte redet') ist Urheberin aller von ihr geschriebenen Texte. Sollte der Auftraggeber diese Werke oder Teile davon für andere Zwecke weiterverwenden, so ist auf charlotteredet.de als Urheber zu verweisen. Eine zeitliche Begrenzung besteht diesbezüglich nicht. Eine Verwendung der Texte durch Dritte ohne schriftliche Zustimmung von Seiten der Urheberin ist strikt untersagt.



14. Datenschutz


Alle persönlichen Daten und Informationen, die nicht zur Weiterleitung an Dritte bestimmt sind, werden von charlotte redet absolut vertraulich behandelt.


Der Auftraggeber überträgt charlotte redet die Nutzungsrechte an sämtlichen Texten kostenfrei und zeitlich unbegrenzt. Texte und überlassene Inhalte dürfen zur Eigenwerbung in gedruckten und digitalen Medien genutzt werden, allerdings nur unter strikter Beachtung der aktuellen datenschutzrechtlichen Vorschriften.


Der Auftraggeber stellt charlotte redet von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, wenn diese auf Urheberrechts-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen beruhen. Bei inhaltlichen Fehlern der für die Veröffentlichung überlassenen Informationen sowie bei Verstoß gegen gesetzliche Verbote ist charlotte redet ebenfalls von Ansprüchen Dritter befreit.



15. Geltendes Recht und Gerichtsstand


Es gilt das Recht der Bunderepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird der Sitz von charlotte redet (Erligheim, Landkreis Ludwigsburg) festgelegt. Ergänzend zum Vertrag und den AGB gelten - sofern nicht audrücklich anders vereinbart - die Bestimmungen des BGB.



16. Salvatorische Klausel


Sollte eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Vertragsbestandteile hiervon nicht berührt. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt. Diese muss dem Sinn und wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommen.






charlotte redet

Freie Rednerin (IHK)

Charlotte Kosicki

Friedhofstraße 15

74391 Erligheim




Stand: 01. Januar 2023




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